Umsetzung EU-Agrarreform Greening

19.5.2014 - Den vorläufigen Kompromiss der Agrar-Berichterstatter der Regierungsfraktionen zu den Greening-Regelungen im Direktzahlungen-Durchführungs-Gesetz kommentiert der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein.

Umsetzung der EU-Agrarreform: Greenwashing statt Greening

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„Die nationale Umsetzung der Europäischen Agrarreform ist vom Scheitern bedroht. Die Einigung der Agrar-Fachleute von CDU/CSU und SPD torpediert die nationale Eiweißstrategie der Bundesregierung und die Ökologisierung der Landwirtschaft. Auf sogenannten „ökologischen Vorrangflächen“ sollen beim Eiweißpflanzenanbau Pestizide und Mineraldünger zugelassen werden. Ökologische Vorrangflächen haben die Aufgabe, der Natur Vorrang zu gewähren. Pestizide sind dafür gemacht, genau das zu verhindern.

Zudem ist inakzeptabel, dass Zwischenfruchtanbau als Greening gelten soll. Diese Maßnahme entwertet das Greening zusätzlich: es setzt auf bloße Mitnahmeeffekte für Kulturen, die bei guter fachlicher Praxis bereits jetzt angebaut werden – der geplante Öko-Effekt der Vorrangflächen verpufft vollends. Mit ihren Vorschlägen verstärken die Regierungsfraktionen Maßnahmen des Bundeslandwirtschaftsministeriums, welche die europäische Landwirtschaft in die Industrialisierung treiben. Wenn das Gesetz so umgesetzt würde, hätte Deutschland eine große Chance in Richtung zukunftsfähige Landwirtschaft vertan.

Die Umweltverantwortlichen der Fraktionen, welche noch konsultiert werden, müssen jetzt Alarm schlagen und die Anerkennung von Zwischenfrüchten und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Vorrangflächen verhindern. Bundestag und Bundesrat müssen den Gesetzesvorschlag abweisen: Pestizide und Mineraldünger haben auf ökologischen Vorrangflächen nichts zu suchen. Die Eiweißstrategie kann nur umgesetzt werden, wenn Leguminosen auch tatsächlich angebaut und massiv in die Eiweißpflanzen-Forschung investiert wird.“

Hintergrund

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament im vergangen Jahr auf eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU geeinigt. Dabei haben die europäischen Entscheidungsträger den Mitgliedsstaaten große Spielräume zur nationalen Ausgestaltung gelassen. Nur teilweise haben Bund und Länder diese Spielräume genutzt. Im November 2013 entschieden sie auf einer Agrarministerkonferenz, dass zukünftig 4,5 Prozent aller Direktzahlungen der deutschen Landwirte in das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) fließen. Landwirte müssen zukünftig auch 5 Prozent „ökologischen Vorrangflächen“ ausweisen. Nur dann erhalten sie ihre Direktzahlungen in voller Höhe. Auf diesen Flächen dürften nach dem Gesetzesvorschlag des BMEL künftig Pestizide und Mineraldünger ausgebracht werden. Dieses Schlupfloch unterstützt weder die Artenvielfalt, noch den Gewässer- und Bodenschutz. Zudem wird der Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologische Vorrangfläche als Greening anerkannt. Da Zwischenfrüchte wie Lupinen, Senf oder Rübsen bereits jetzt auf die Äcker kommen, würde ein Mitnahmeeffekt anerkannt und keine zusätzliche Greening- Leistung eingefordert.

Quelle: Pressemeldung des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) vom 15. Mai 2014

Im Bild oben: Eine Wildbiene sammelt Pollen auf einer Ackersenfblüte. Viele Pestizide bekämpfen die so genannten Unkräuter wie Ackersenf und schaden somit der Artenvielfalt.   | © Katharina Heuberger

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