Positionspapier von Umweltverbänden und Öko-Landwirtschaft
Der Klimawandel stellt die Landwirtschaft vor neue Herausforderungen. Extremwetterereignisse wie Stürme, Überflutungen und Dürren sowie der Anstieg des Meeresspiegels vernichten bereits heute weltweit Ernten und fruchtbares Ackerland. In Zukunft werden sich die Schäden durch die Folgen des Klimawandels selbst bei drastischen Emissionsminderungen noch weiter verschärfen. Die Ernährungssicherung wird hierdurch zunehmend gefährdet. Schon heute hungert jeder sechste Mensch auf der Erde. Im Hinblick darauf sind Strategien der Anpassung an den Klimawandel in der Landwirtschaft zwingend notwendig. Derzeit werden jedoch vor allem technische Lösungen ins Feld geführt, wie der verstärkte Einsatz von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden, die Anlage großflächiger Bewässerungssysteme sowie die Konzentration auf Förderung einzelner dürreresistenter und fluttoleranter Sorten.
Selten wird auf Maßnahmen geschaut, die Bäuerinnen und Bauern vielerorts schon seit Jahrhunderten erfolgreich betreiben: Sie nutzen die landwirtschaftliche Vielfalt an Arten, Sorten und nicht-homogenen Linien in unterschiedlichen Anbausystemen, die auch die langfristige Fruchtbarkeit des Bodens berücksichtigt. Denn eine gro ße Vielfalt erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass nicht die gesamte Ernte durch Extremwetterereignisse und die Verschiebung von Regenzeiten zerstört wird, sondern nur ein Teil. Agrobiodiversität wirkt wie eine Versicherung, die für Kleinbauern günstig und selbstbestimmt nutzbar ist und somit ein entscheidendes Element der Ernährungssicherung darstellt.
Statt der Förderung einzelner Sorten mit dem Fokus auf kurzfristige Erfolge brauchen wir nachhaltige Anpassungsstrategien, welche die Verwundbarkeit der Menschen in den Entwicklungsländern verringern, die schon heute am meisten unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden und unter starkem Anpassungsdruck stehen. Hierbei ist Agrobiodiversität ein Schlüssel zur Anpassung. Sowohl der IPCC als auch die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) betonen, dass nachhaltige und diversifizierte Landwirtschaft den Druck des Klimawandels abfedert. Dies sollte sich in Entscheidungen zu Forschungsfinanzierungen wiederfinden.
Beispiele aus der Entwicklungszusammenarbeit unterschiedlichster Träger zeigen, dass diese Form der Absicherung mit einer dauerhaften Hilfe und mehr Unabhängigkeit von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern einhergeht als eine umweltschädigende Intensivierung der Landwirtschaft zur Erhöhung der Erträge pro Hektar. Denn Ernährungssicherung ist in erster Linie ein Problem des Zugangs zu Nahrung und keine Frage der Gesamtproduktion. Der Weltagrarbericht (IAASTD) stellt hierzu klar, dass die kleinbäuerliche Landwirtschaft mit ihrem lokalen Wissen in besonderem Maße zur Ernährungssicherung und zur landwirtschaftlichen Vielfalt beiträgt. Diese Erkenntnisse müssen in alle landwirtschaftlich relevanten Klimaverhandlungen miteinbezogen werden.
Der Erhalt der landwirtschaftlichen Vielfalt ist ein Instrument zur Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung. Alle politischen Entscheidungen und Programme zur Anpassung an den Klimawandel müssen ausgehen von den menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten. Um so erstaunlicher ist es, dass das Verhandlungspapier zu Kopenhagen bisher an keiner Stellte einen Hinweis auf Förderung der Agrobiodiversität enthält.
Folgende Punkte müssen aus Sicht der unterzeichnenden Parteien bei der Diskussion um Anpassung in der Landwirtschaft national wie international Berücksichtigung finden:
Nachhaltigkeit und Agrobiodiversität:
• Alle Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft sollen vorrangig auf eine lokal angepasste nachhaltige Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt einer Förderung kleinbäuerlicher und vielfältiger Produktion ausgerichtet werden.
• Agrobiodiversität muss als zentrale Anpassungsstrategie anerkannt werden. Sie muss auf dem Feld unter der jeweiligen Umweltsituation (in-situ) gefördert, geschützt und weiterentwickelt werden.
• Homogenität als Bedingung bei der Sortenzulassung ist ein Hemmschuh der Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Vielfalt und damit auch für die Anpassung an den Klimawandel und muss abgeschafft werden.
• Preisdumping durch Exporte mit und ohne Subventionen, die lokale Märkte zerstören und damit die Möglichkeit des Anbaus lokaler Sorten und Rassen blockieren, muss verhindert werden.
• Bestrebungen in Richtung einer .klirnaeffizienten Intensivierung" der Landwirtschaft dürfen der Agrobiodiversität nicht schaden, sondern müssen sie fördern und nutzen.
Keine geistigen Eigentumsrechte auf genetische Ressourcen:
• Anpassungsstrategien müssen sich daran orientieren, benachteiligte Gruppen zu stärken und ihnen freien Zugang zu genetischen Ressourcen zu ermöglichen sowie auf Dauer zu gewähren. Dieses Recht darf nicht in irgendeiner Form (z.B. durch Patentierung von Saatgut) unterbunden werden .
• Als Grundlage für die Schaffung lokaler genetischer Vielfalt müssen die Farmers Rights, wie im Internationalen Saatgutvertrag der FAO gefordert, in den nationalen Saatgutgesetzgebungen verankert werden.
Partizipation und Capacity Building:
• Die Einbeziehung von Kleinbauern und ihrem Wissen in einer partizipativen und bäuerlichen Pflanzenzüchtung ist ein wichtiger Beitrag zu einer erfolgreichen Anpassung. Darüber hinaus ist sie kostengünstiger als Züchtungsforschung in internationalen Forschungszentren, die auf die Züchtung einzelner Sorten gerichtet ist.
• Gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Bauern und Forschern sowie ein Austausch unter den Landwirten in unterschiedlichen Ländern zur Entwicklung erfolgreicher Anpassungsstrategien sollte gefördert werden.
• Die Zivilgesellschaft sollte in die Entscheidungen über die Verwendung von Anpassungsgeldern auf nationaler, EU und UN-Ebene mit einbezogen werden.
Kohärenz mit Minderungsstrategien:
• Emissionsminderungsmaßnahmen der Klimapolitik müssen mit den Zielen der Anpassungsstrategien kohärent sein und dürfen die Ernährungssicherung nicht gefährden.
• Eine mögliche Einbeziehung der Landwirtschaft in die Marktmechanismen des Klimaabkommens im Bereich der Minderung darf nachhaltigen Anpassungsstrategien nicht entgegenstehen.
Finanzielle Förderung:
• Mittel zur Finanzierung der Anpassung an den Klimawandel müssen zusätzlich zu den Mittel der Entwicklungszusammenarbeit (von 0,7 % des BIP) bereitgestellt werden.
• Finanzielle Förderung muss in größerem Maße als bisher in die Unterstützung lokal angepasster genetisch vielfältiger Landwirtschaft fließen, statt den weiteren Ausbau der hochintensiven unökologischen Landwirtschaft zu fördern.
• Nationale und internationale Agrarforschung muss stärker an den Belangen der Kleinbauern ausgerichtet werden. Hierzu gehört eine direkte Förderung des onfarm-research unter Beteiligung der Bauern.
Foto: Aus "Terra Madre" (Ermanno Olmi)