Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Das bedeutet, dass sie Auslagenersatz für Reisekosten und andere Sachkosten erhalten, sie aber keine Aufwandsentschädigungen für Zeitaufwand erhalten, der im direkten Zusammenhang mit der Vorstandsarbeit steht.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29. 4. 2006
Ergänzung durch die Mitgliederversammlung vom 5. 5. 2007:
Die Unabhängigkeit der Vorstandsmitglieder von SFD muss gewährleistet sein. Daher dürfen sie von festen Vertragspartnern von SFD keine Einkünfte beziehen. Werden Aufträge an Firmen vergeben, an denen ein Vorstandsmitglied beteiligt oder bei denen es angestellt ist, so muss dies gegenüber den anderen Vorstandsmitgliedern offen gelegt werden. Bei der Beschlussfassung dazu darf sich das betroffene Vorstandsmitglied nicht beteiligen. Die Vorstandstätigkeit bei SFD schließt auch eine bezahlte hauptamtliche Tätigkeit bei SFD bzw. einem Dienstleister von SFD aus. Eine Aufwandsentschädigung ist unschädlich.