Patente auf Pflanzen und Tiere: EU für Verschärfung der Regeln

21.2.2017 – Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben gestern beschlossen, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Die EU-Staaten wollen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert.

Patente auf Pflanzen und Tiere: EU für engere Gesetzesauslegung

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Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, unterstützen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission. Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt, darunter auch Patente auf Brokkoli und Tomaten. Zuletzt hatte das EPA für die Brauereikonzerne Carlsberg & Heineken sogar Patente auf Braugerste und das aus dieser Gerste hergestellte Bier erteilt.

Bild oben: Nicht patentierter Brokkoli aus dem Slow-Food-Hausgarten. | © Barbara Assheuer

Erfolgreiche Kampagne gegen Patente

Die Beschlüsse des Rates folgen auf jahrelange Proteste der Zivilgesellschaft gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Hunderte von Organisationen hatten dabei Millionen von Unterschriften gesammelt. „Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Menschen, die sich in den letzten Jahren gegen die Monopolisierung von Saatgut, Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung eingesetzt haben. Endlich erfolgen politische Korrekturen“, sagt Lara Dovifat von Campact. „Allerdings müssen wir jetzt darauf achten, dass es nicht bei Symbolpolitik bleibt, sondern Patente auf konventionelle Züchtungen vollständig verboten werden.“ Die rechtlichen Schlupflöcher zeigen sich insbesondere bei den Patenten der Firmen Carlsberg und Heineken. Die Patente beruhen auf zufälligen Mutationen im Genom der Braugerste, die deren Braueigenschaften verbessern sollen. Technisch gesehen sind die eingesetzten Verfahren längst bekannt und damit weder erfinderisch noch neu. Doch nach aktuellen Prüfbescheiden plant das EPA derartige Patente auch in Zukunft zu erteilen – trotz der aktuellen politischen Entwicklung.

Gefahr der Monopolisierung bei Lebensmitteln

Nach Auffassung der EU-Kommission dürfen dagegen nur Gentechnik-Verfahren patentiert werden, bei denen zusätzliche Gene ins Erbgut eingebaut werden. Patente wie die von Carlsberg & Heineken können erhebliche Folgen haben: Schon jetzt gehören diese Konzerne zu den fünf größten Brauereien der Welt. Zu ihnen gehören bekannte Marken wie Holsten, Astra, Hacker-Pschorr, Kulmbacher, Paulaner (Deutschland) und Gösser und Zipfer (Österreich). Die Brauereien könnten ihren Lieferanten vorschreiben, dass sie nur die patentierte Gerste einsetzen dürfen. So können die Konzerne gleichzeitig an Bier und Gerste verdienen und ihre Marktmacht weiter ausweiten – zum Schaden von Landwirten, anderen Brauereien, Züchtern und Verbrauchern. „Diese Patente sind nicht erfinderisch, sie beruhen vielmehr auf einem Missbrauch des Patentrechts und müssen deswegen verboten werden“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Nachdem weder die Konzerne noch das Patentamt einsichtig sind, muss jetzt die Politik das Europäische Patentamt in die Schranken weisen.“

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von AbL, Campact, FIAN, Kein Patent auf Leben, No patents on seeds vom 20. Februar 2017

Weitere Informationen:

Einspruch gegen Patent auf Bier (20.1.2017)

Lebensmittelpatente: EU-Kommission nimmt Stellung (4.11.2016)

Slow Thema: Agrarpolitik (Positionen, Informationen, Aktionen)

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