Genhonig07092011
Bahnbrechendes EuGH-Urteil zum Verkauf von Gen-Honig
Europas höchste Richter entschieden, dass Honig oder Nahrungsergänzungsmittel, in denen sich Rückstände gentechnisch veränderter Pollen finden, nur noch mit Zulassung auf den Markt gebracht werden dürfen. Damit gab der EuGH in Luxemburg in seinem Urteil vom 6. September (Az: C-442/09) der Klage eines Imkers aus Augsburg gegen den Freistaat Bayern und den Gentechnik-Konzern Monsanto statt.
Der Richterspruch wird über den Honigmarkt hinaus Auswirkungen auf den gesamten Gentechnik-Anbau haben. "Damit wurde das sogenannte Nulltoleranz-Prinzip für gentechnisch verunreinigte Lebensmittel höchstrichterlich bestätigt," begrüßte Ursula Hudson, Vorsitzende von Slow Food Deutschland den Entscheid. Dies sei eine deutliche Absage an die EU-Kommission und die Agrar-Industrie, die die sogenannte Null-Toleranz-Grenze lockern wollten. Lebensmittelexperten gehen davon aus, dass der EuGH-Spruch künftig spezielle Sicherheitsprüfungen und Zulassungen für alle Lebensmittel notwendig macht, bevor sie verkauft werden dürfen. Weitere Folgen: Auf die genetische Veränderung muss unabhängig von der Menge des verunreinigten Materials hingewiesen werden.
Der klagende Imker Heinz Bablok, der u.a. vom Imkerverein Mellifera e.V. unterstützt wurde, schreibt damit Rechtsgeschichte. Bislang ist Honig mit Spuren von gentechnisch verunreinigten Pollen – in der EU vor allem Importware aus Lateinamerika – in zahlreichen Verkaufsregalen erhältlich. Nach Auffassung der EU-Kommission bedurfte "lediglich unmaßgeblich und unabsichtlich verunreinigter" Honig keiner Zulassung. Nach dem Urteil des EuGH müssten künftig alle Bauern, die Genmais anbauen, den betroffenen Imkern Schadensersatz zahlen sowie Schutzmaßnahmen treffen, um eine Verunreinigung zu verhindern.
Das Urteil des EuGH im Wortlaut finden Sie hier.
Foto: Biene an Maispflanze – für ein Glas Honig müssen die kleinen Arbeiterinnen zwei bis sieben Millionen Blüten anfliegen. | Mellifera e.V.