EU_Saatgutrecht_Entwurf
EU-Saatgutrecht muss die Sortenvielfalt fördern, nicht die Saatgut-Industrie!
Aus der Pressemeldung der Kampagne für Saatgut-Souveränität vom 3.12.2012:
"Ein neues EU-Saatgutrecht muss Raum für den ungehinderten Verkauf von Vielfaltssorten für den Eigenbedarf geben, darüber waren sich die gut 50 Teilnehmer/innen des Symposiums einig. Die bisherige Bevorzugung von Sorten aus der Saatgut-Industrie hat zum Verschwinden der Vielfalt beigetragen. Auch die bäuerliche ressourcenschonende Landwirtschaft, die u.a. von Verbraucher/innen zunehmend gefordert wird, braucht eine dazu passende Saatgut-Gesetzgebung.
„Im Gesetzentwurf wird nur die Möglichkeit von privatem Saatgut-Tausch zugestanden, der Verkauf ohne Zulassung ist untersagt. Außerdem droht es die bäuerliche Saatgutproduktion zu erschweren. Etwa dadurch, dass strenge bürokratische Vorschriften bezüglich der Nachverfolgbarkeit des produzierten Saatgutes auch für Bauern gelten sollen,“ beschreibt Andreas Riekeberg von der Kampagne für Saatgut-Souveränität einen problematischen Ansatz des Gesetzes. „Die damit intendierte Kontrolle richtet sich gegen die herkömmliche bäuerliche Praxis des Nachbaus von Saatgut – ganz im Sinne der Saatgutindustrie, die eine ständige Ausweitung ihres Umsatzes anstrebt. Davon wäre nicht nur die Landwirtschaft in den EU-Staaten betroffen. Die EU versucht ihre Regelungen per Freihandelsverträgen anderen Staaten aufzudrängen: das ist eine Gefahr für die Ernährungssouveränität in Entwicklungsländern.”
„Für Saatgut von Vielfaltssorten muss es zulassungsfreie Wege der Vermarktung geben,“ so Susanne Gura, Vorstandsmitglied des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt. „Sorten aus ökologischer Züchtung müssen ökologische Kriterien erfüllen; die Zulassungskriterien sind aber seit Jahrzehnten am Sortenschutz ausgerichtet, und dieser führt in die Homogenitäts- und Konzentrationsfalle“. „Der Entwurf, den die EU-Kommission Mitte November vorgelegt hat, macht den Eindruck einer ‚Blackbox‘”, kritisiert Riekeberg weiter. „Die Kommission behält sich mehr als zwei Dutzend sogenannter „delegated acts“ vor: Dadurch würde sie vom EU-Gesetzgeber dazu ermächtigt, wichtige Punkte erst im Nachhinein zu regeln, etwa die Festlegung der Pflanzenarten, auf die dieses Gesetz angewendet werden soll.” Und Gura ergänzt: „Das würde die Position der Saatgut-Industrie weiter stärken, unter deren starkem Einfluss die Gesetzgebung durch die EU-Kommission steht. Beispielsweise kommt die nun für die Saatgutgesetz-Entwürfe zuständige Mitarbeiterin der EU-Kommission direkt aus der französischen Saatgutindustrie.”
Foto: Samen verschiedener Radieschensorten | Katharina Heuberger
Mehr Informationen:
„Draft on plant reproductive materials“ der EU-Kommission
„Der Kampf ums Saatgut“, Grundlagentext zum Reformprozess des EU-Saatgutrechts
Texte zur gegenwärtigen Rechtslage
Homepage des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt: