Verbot von genmodifiziertem Saatgut

10.11.2014 - Am 11. November wird der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über die Annahme des Entwurfs einer Empfehlung für die zweite Lesung, zur Möglichkeit der Mitgliedstaaten den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, abstimmen. 

Slow Food fordert Verbotsrecht für GVO in der EU

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Greenpeace, Friends of the Earth, Corporate Europe Observatory, die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen und Slow Food beschworen den Ausschuss dringlichst, zu diesem Fall solide rechtliche Richtlinien einzuführen und somit nicht der vom Europäischen Rat vertretenen Position vom Juni diesen Jahres zu folgen. Die Position sah die Schaffung eines Systems zum Verbot des Anbaus von GVO auf nationaler Ebene vor, welches rechtlich fehlerhaft, umständlich und zeitlich begrenzt ist. Ein System, welches Biotech-Unternehmen eine offizielle Rolle im Entscheidungsfindungsprozess zugesteht und das Recht der Staaten einschränkt, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu untersagen.

Laut Carlo Petrini, Gründer und Präsident von Slow Food, „wollen EU-Bürger in Europa eine Lebensmittelpolitik, die auf dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Lebensmittelbereich (Pflanzenvielfalt, einheimische Nutztierrassen, und handwerkliche Erzeugnisse) basiert und sich auf die Wertschätzung von Kleinerzeugern und Verbrauchern stützt. Sie fordern immer mehr Transparenz, um wählen zu können, was sie essen und um von ihrer Ernährungssouveränität zu profitieren. Daher unterstützen wir ein Anbauverbot jeglicher GVO-Kulturen in Europa“.

Slow Food und die oben genannten Partnerorganisationen äußerten in einem Schreiben vom 5. November die folgenden Forderungen in der Hoffnung, dass das Europäische Parlament das Gesetz durch Änderungsanträge verbessern wird. Diese Änderungen sollen es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den Anbau von GVO-Kulturen aus Umweltschutzgründen und zur Vermeidung von Kontamination biologischer und konventioneller GVO-freier Landwirtschaft zu untersagen:

  • Den Mitgliedstaaten zu erlauben individuelle Entscheidungen auf der Grundlage nationaler und lokaler Gegebenheiten zu treffen.
  • Jegliche offizielle Rolle von Biotech-Unternehmen im Entscheidungsprozess zu unterbinden.
  • Mitgliedstaaten das Recht zu gewähren, den Anbau von sämtlichen GVO-Kulturen oder Gruppen von GVO, nach Sorten oder Merkmalen, einzuschränken.
  • Umweltauswirkungen als legitime Begründung der Mitgliedstaaten für nationale Anbauverbote wieder einzuführen.
  • Verwerfung der 2-Jahres-Frist, welche das Recht der Mitgliedstaaten Verbote auszusprechen, einschränkt.
  • Die Mitgliedstaaten zu verpflichten, Koexistenzmaßnahmen einzuführen, um das unbeabsichtigte Vorhandenseins der GVO in anderen Produkten auf ihrem Hoheitsgebiet, sowie in den Grenzgebieten zu verhindern.
  • Mitgliedstaaten zu verpflichten, Haftungsregeln für Betreiber, welche GVO erzeugen und anbauen einzuführen, um eine angemessene Entschädigung der Landwirte und Produzenten mit wirtschaftliche Schäden aufgrund von GV-Kontamination, zu garantieren.
  • Ablehnen von Versuchen die Kontamination von jeglichem Saatgut durch GVO zu erlauben. Gentechnikfreies Saatgut ist eine Voraussetzung, um die Ermöglichung und Wirtschaftlichkeit einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Zukunft zu garantieren.

Quelle: Pressemitteilung von Slow Food vom 10. November 2014

Bild oben: Bisher frei von Gentechnik - Weizenfelder in Deutschland 


Weitere Informationen:
Schreiben der Partnerorganisationen im englischen Original (PDF)

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