Europäische Fischerei: Fangverbot für Dorsch

24.07.2019 - Die Europäische Kommission hat ein Fangverbot für den Dorsch in der östlichen Ostsee verabschiedet. Es tritt ab heute in Kraft, gilt bis Ende diesen Jahres und betrifft die wichtigsten Teile der östlichen Ostsee, in denen diese Fischpopulation vorkommt. Slow Food begrüßt die Schutzmaßnahme, kritisiert jedoch, dass sie zu einem Zeitpunkt in Kraft tritt, zu dem ein Großteil der jährlichen Fischerei bereits abgeschlossen ist.

Auf See © Slow Food Archiv.JPGDas Fangverbot tritt ab heute in Kraft, gilt bis Ende diesen Jahres und betrifft die wichtigsten Teile der östlichen Ostsee, in denen diese Fischpopulation vorkommt. Allerdings gibt es weit reichende Ausnahmen, die sowohl die kleine küstennahe Fischerei mit passiven Fanggeräten, beispielsweise Stellnetzen, als auch die größeren Kutter anderer Fischereien, die Dorsch ungewollt als Beifang produzieren, begünstigen.

Grundsätzlich begrüßt Slow Food, dass die Europäische Kommission Schutzmaßnahmen für diesen gefährdeten Fischbestand einführt. Doch kommt aus Sicht des Vereins das Fangverbot viel zu spät und wird der Dringlichkeit der Situation nicht gerecht. Dazu Nina Wolff, Fischereiexpertin und stellvertretende Vorsitzende von Slow Food Deutschland: „Bereits seit Februar diesen Jahres liegt den Behörden die wissenschaftliche Einschätzung vor, dass der Bestand des Ostdorschs eine derart gefährlich niedrige Größe erreicht hat, dass er sich selbst bei starker Reduzierung der Fangmengen nicht mehr selbst erholen könnte. Obwohl diese ernsthafte Bedrohung also seit langem bekannt ist, wurden ‚Sofortmaßnahmen‘ aufgrund dieser unhaltbar geringen Biomasse erst jetzt ergriffen – nach fünf weiteren Monaten intensiver Fischerei“. Auch auf Ebene der betroffenen EU-Mitgliedstaaten (Ostsee-Anrainer) – darunter Deutschland – gab es keine Bereitschaft, der äußersten Dringlichkeit der Situation entsprechend die Fischerei frühzeitig einzustellen. Deswegen treten vermeintliche „Sofortmaßnahmen“ zu einem Zeitpunkt in Kraft, zu dem ein Großteil der jährlichen Fischerei bereits abgeschlossen ist.

Slow Food Deutschland befürwortet, dass die handwerkliche küstennahe Fischerei im westlichsten Anwendungsbereich der Maßnahme von dem Dorschfangverbot ausgenommen ist. Die Begründung für diese Ausnahme ist, dass der östliche Dorsch kaum in die küstennahen Gewässer eindringt und die Fischerei in diesen Gebieten vorwiegend den westlichen Dorschbestand betrifft. Insgesamt aber sollte auch diese Fischerei reduziert werden.

Der Dorsch ist die wirtschaftlich wichtigste Zielart in der deutschen Ostseefischerei. Der Bestand des Dorsches in der östlichen Ostsee verschlechtert sich seit vielen Jahren. Auch der westliche Bestand ist in keinem nachhaltigen Zustand. Grund dafür ist nicht allein die übermäßige Fischerei: Erhöhte Wassertemperaturen und gebietsweise auftretender Sauerstoffmangel in der Ostsee aufgrund von Eutrophierung tragen zur Verschlechterung der Bestände bei. Slow Food fordert, dass nun zügig langfristige Erholungspläne für beide Dorschbestände erarbeitet werden, und dass gleichzeitig die durch Einleitungen aus der industriellen Landwirtschaft hervorgerufene Überdüngung der Ostsee entschieden bekämpft wird.

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