Brokkoli Zuchtverfahren

12.12.2010 – Seit dem Sommer 2010 befasste sich die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) in München mit zwei umstrittenen Patenten auf Brokkoli und Tomaten. Zur Debatte standen die Patente EP 1069819 (Verfahren zur selektiven Erhöhung der anticarcinogenen Glucosinate bei Brassica Sorten) und EP Nummer 1211926 (Verfahren zur Zucht von Tomaten mit niedrigem Wassergehalt).

Kein Patent auf Brokkoli-Zuchtverfahren

Nun ist eine Entscheidung gefallen, die den Kritikern dieser und vergleichbarer Patente auf Pflanzen und Tiere den Rücken stärkt: Züchtungen, so das EPA, sind biologische Verfahren- auch dann, wenn technische Hilfsmittel herangezogen wurden.

Patentierbar aber sind nur technische Erfindungen - die strittigen Patente sind also hinfällig, zumindest, was das Zuchtverfahren betrifft. Zu den anderen Teilen der Patente, die sich auf das Saatgut und die Pflanzen selbst beziehen, wollte sich das EPA bislang nicht äußern. Kritiker der Patente - Umweltschützer, Landwirte, Vertreter der Kirchen und Parteien - begrüßen die Entscheidung des EPA deshalb als "Teilerfolg". Patente auf Pflanzen und Tiere sind bei multinationalen Konzernen sehr begehrt, da sie ihnen umfangreiche Verwertungsrechte und die globale Kontrolle über die Nahrungsmittelerzeugung sichern, was zu Lasten der Landwirte und Verbraucher geht.

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