Mitmachen mit vermindertem Beitrag

Werden Sie Teil einer großen, bunten, internationalen Gemeinschaft, die das Recht jedes Menschen auf gute, saubere und faire Lebensmittel vertritt! Durch Ihren Mitgliedsbeitrag treiben Sie die dringend nötige Ernährungswende voran und ermöglichen es dem Verein, Projekte auszubauen, unabhängig zu bleiben und politisch noch aktiver zu werden. Es steht Ihnen offen, sich nach Belieben aktiv im Verein bei diversen Aktivitäten, Initiativen und zu diversen Themen einzubringen.

Mitgliedschaft mit vermindertem Beiträgen

00.jpgDer verminderte Mitgliedsbeitrag beträgt im Jahr 70 Euro, bei Familienmitgliedschaften insgesamt 95 Euro. Es besteht beim Ausfüllen aber auch die Möglichkeit einen höheren Wunsch-Betrag einzufügen. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie an, dass Sie gleichzeitig dem internationalen Verein Slow Food beitreten. Aus diesem Beitritt ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen. Mitglieder des Vereins können ausschließlich geschäftsfähige natürliche Personen werden. Hier gelangen Sie zur aktuellen Satzung von Slow Food Deutschland e. V: Satzung. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen und Mitglied werden wollen, finden Sie weitere Informationen bei Slow Food International.

Infos zur reduzierten Mitgliedschaft?

  • Keine Nachweispflicht der Bedürftigkeit
  • Gültigkeit beträgt das laufende Kalenderjahr
  • Das Slow Food Magazin wird nur in digitaler Form bereitgestellt
  • Benachrichtigungen durch den Verein nur in digitaler Form
  • Die Abrechnung läuft verpflichtend über das SEPA-Lastschriftverfahren
  • Mitgliedschaften mit vermindertem Beitrag sind jährlich erneut zu beantragen*

Mitgliedsantrag ausfüllen

Sie können den Mitgliedsantrag ganz einfach und bequem Online ausfüllen. Dazu das Online-Formular ganz unten auf dieser Seite digital ausfüllen und absenden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, so dass der Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleistet ist.

Geschenk-Mitgliedschaften sind leider nicht möglich:

Unsere Mitgliedschaft ist an natürliche Personen gebunden und bedarf des schriftlichen Einverständnisses des neuen Mitglieds. Aus diesem Grund sind Geschenk-Mitgliedschaften nicht möglich.  

* Ein ggf. erneuter Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrags für Einzel- oder Familienmitgliedschaften muss mit Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres (bis zum 31. Oktober) schriftlich mitgeteilt werden. Sonst erhöht sich die Mitgliedschaft zum 1. Januar des folgenden Jahres automatisch auf den regulären Mitgliedsbeitrag.

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