BVG Gentechnik

25.11.2010 – Das Bundesverfassungsgericht hat der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt. Slow Food begrüßt den höchstrichterlichen Entscheid zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Gentechnik-Gesetzes.

Schlappe für Gentechnik-Lobby

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Die Vorschriften des Gentechnik-Gesetzes zum Anbau genmanipulierter Pflanzen seien legitim und verhältnismäßig, heißt es in einem jetzt in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Zudem seien die Regelungen mit der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie und dem Gleichheitssatz vereinbar. Damit blieb die Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt gegen das deutsche Gentechnik-Gesetz erfolglos.

Insbesondere bestätigt das Urteil die Rechtmäßigkeit von Haftungsregelung und Standortregister wie sie im bestehenden Gentechnik-Gesetz festgelegt sind. „Das Verfassungsgericht hat damit alle Bedenken aufgegriffen, die Slow Food seit vielen Jahren gegen die Agro-Gentechnik  hat,“ begrüßt Rupert Ebner, im Slow Food Vorstand für Landwirtschaft zuständig, den Entscheid. „Das Urteil macht Hoffnung, dass die Gentechnik, die aus Sicht von Slow Food nur zum Schaden der Landwirte und der ganzen Gesellschaft  ist, in Deutschland keine Zukunft hat.“

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