EU-Qualitätssiegel: Licht und Schatten

Euroäpische Qualitätssiegel: Licht und Schatten

Die Europäische Union führte im Jahr 1992 Qualitätssiegel für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ein. Man wollte und will damit die Erzeuger von Erzeugnissen eines geografischen Gebietes bzw. eines traditionellen Herstellungsprozesses unterstützen. Ziel war und ist, so steht es in Artikel 4 der 2012 erneut modifizierten EU-Verordnung, den Erzeugern faire Einkünfte für die Qualität ihrer Produkte zu sichern. Einerseits. Andererseits sollten auch die Konsumenten dadurch eine klare Information über die wertsteigernden Merkmale des Produktes erhalten.  Das Gesetz ist vergleichbar dem Gesetz für geistiges Eigentum. So weit so gut.


Man entwickelte drei Zeichen: geschützte Ursprungsbezeichnung, geschützte geografische Angabe, garantierte traditionelle Spezialität. Äußerlich erscheinen alle drei als rundes Siegel und einander ähnlich; die Unterschiede liegen vor allem in der Farbe und der Schriftinformation.

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Das wertvollste Siegel ist das rot-gelbe mit der Information: Geschützte Ursprungsbezeichnung. Geschützt wird der Name des Produktes, der sich auf einen Ort oder eine Gegend bezieht, in Ausnahmefällen auch auf ein Land. Wobei sichergestellt sein muss, dass Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich auf den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse beruhen. Und: Alle Schritte der Produktion müssen im geschützten Gebiet stattfinden. Die Abkürzungen g.U. bzw. GUB (deutsch), PDO (engl.), AOP (franz.), DOP (ital., span., port.) entsprechen einander.  Aktuell gibt es 583 g.U.-Produkte, wobei Deutschland nur mit 9 Produkten vertreten ist, darunter als erstes und einziges deutsches Rind der Weideochse vom Limpurger Rind g.U.

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Mit Einschränkung wertvoll ist das blau-gelbe Siegel mit der Information Geschützte geografische Angabe. Auch hier wird der Name des Produktes geschützt, dessen Ursprung sich auf einen Ort, eine Gegend oder ein Land und dessen Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaft dieses geografischen Ursprungs bezieht. Aber: Es genügt, wenn nur einer der Produktionsschritte  im geschützten Gebiet erfolgt. Die Abkürzungen g.g.A. bzw. GGA (deutsch), PGI (engl.), IGP (franz., ital., span.),  DOC (port.) entsprechen einander.  Aktuell gibt es 616 g.g.A.-Produkte; Deutschland ist hier immerhin mit 69 Produkten dabei.
           
GGA – so die internationale Schreibweise von g.g.A. - ist zweifellos ein vorteilhaftes Qualitätszeichen für rohe Produkte wie Kartoffeln (das Bamberger Hörnla hat dieses Siegel), Gemüsepflanzen oder Obst.  Denn hier ist pflanzen/sähen gleich ernten. Beides, also eigentlich zwei Produktionsschritte, kann nur in der geschützten Region selbst erfolgen. Damit bleibt die geografische Authentizität erhalten.

Verbrauchertäuschung möglich

Ganz anders sieht das mit verarbeiteten Produkten aus. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Schwarzwälder Schinken g.g.A.. Es genügt, dass ein wesentlicher Produktionsschritt in der Schutzregion durchgeführt wird, beispielsweise das Räuchern. Die Schweine – Rasse egal - dürfen außerhalb leben, das Schlachten und Zerlegen, das Reifen in Salzlauge und das anschließende Verpacken kann ebenso außerhalb sein. Auch das ist bei g.g.A. möglich: Fleisch vom Schwäbisch-Hällischen Landschwein g.g.A. darf von zwei „Rassen“ stammen: vom reinrassigen, aber auch vom F1-Schwein (gewissermaßen ein Halbblut).  Ein nicht unerheblicher Unterschied, auch wenn das Fleisch vom F1-Schwein kulinarisch nicht zu bemängeln ist. Für Schwäbische Maultaschen g.g.A. genügt die Herstellung der Maultasche in der geschützten Region, woher das Fleisch, der Spinat, das Mehl, die Eier kommen, ist unwichtig fürs Erlangen des Siegels. Natürlich könnte der Erzeuger alle Zutaten aus der geschützten Region beziehen. Der Grund fürs Ausweichen beim Zukauf in andere Regionen sind meist die Kosten: man bekommt das Gewünschte dort billiger. Kein Wunder also, wenn renommierte Experten dieses Qualitätszeichen bei verarbeiteten Produkten als staatlich geförderte Verbrauchertäuschung abwerten.

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Dieses blau-gelbe Siegel mit der Information Garantiert traditionelle Spezialität ist nicht geografisch gebunden, sondern schützt traditionelle Produktionsmethoden und Rezepte. Auch hier wird der Name des Produktes geschützt, sofern die Art der Herstellung, Verarbeitung oder Zusammensetzung der traditionellen Praxis entspricht. Es genügt auch das Verwenden traditioneller Rohstoffe oder Zutaten. In jedem Falle muss der Name des Erzeugnisses eine lange Tradition vorweisen - oder die traditionellen oder besonderen Merkmale des Erzeugnisses kennzeichnen.  Die Abkürzungen g.t.S.  bzw. GTS (deutsch), TSG (engl.), STG (franz., ital.), ETG (span., port.) entsprechen einander. Es gibt aktuell 49 europäische Produkte, die damit ausgezeichnet sind, ein deutsches ist nicht darunter.

Das europäische Bio-Siegel

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Dieses staatliche Zeichen ist seit Juli 2010, in Deutschland seit Juli 2012 verbindlich für alle Bio-Produkte. Es repräsentiert nicht nur als Zeichen, sondern auch inhaltlich sprich Vorschriften, was sich öko oder bio nennen darf. Das parallel verwendete deutsche Bio-Siegel (siehe unten) ist inhaltlich der Klon des EU-Biosiegels, jedoch bekannter als dieses. Wesentlich höhere Anforderungen stellen die nichtstaatlichen Öko-Verbände wie Demeter, Bioland, Biokreis, Naturland und andere. Sie sind für den Erzeuger deutlich teurer,  für Mensch, Tier, Natur, Umwelt und Klima günstiger und deshalb wertvoller hinsichtlich ihres Nutzens.

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